Neue EU-Richtlinie macht die Kündigung von Krediten günstiger

Aus Von Ramona Schittenhelm

Entsprechend einer EU-Richtlinie hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die zum 11.06.2010 in Kraft tritt. Demnach dürfen Banken Kreditnehmern künftig nur noch 1% des bereits abgelösten Saldos in Rechnung stellen, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung sinkt sogar auf 0,5%, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt. Außerdem kann ein Darlehen nach der Auszahlung ab dem ersten Tag gekündigt werden oder wahlweise auch nur teilweise. Allerdings gilt die Neuregelung nur für Ratendarlehen.

Für den Kreditnehmer ergeben sich daraus niedrigere Finanzierungskosten, falls der Kredit früher als geplant zurückbezahlt werden kann. Zudem können Umschuldungen schneller und billiger erfolgen, wenn etwa das Zinsniveau gesunken ist oder eine Verbesserung der finanziellen Lage beim Schuldner eintritt.