Neues Bußgeld-Punktesystem in Deutschland tritt ab Mai 2014 in Kraft

Aus Von Ramona Schittenhelm

Die Reform des Bußgeld-Kataloges ist ja schon seit geraumer Zeit ein Thema. Ab Mai 2014 wird es für die Autofahrer in Deutschland nun ernst und das neue Punktesystem tritt in Kraft.Das vom ehemaligen Verkehrsminister Peter Ramsauer entwickelte Konzept wird unter dem neuen Verkerhsminister Alexander Dobrindt nun umgesetzt.

Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. hat zusammengefsasst, was sich ändert und worauf es zukünftig wieviele Punkte gibt.

  • Punktfrei werden zukünftig Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in keinem Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Einige Beispiele dafür sind z.B. das unerlaubte Befahren einer Umweltzone, Beleidigungen, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenregelungen, Fahrtenbuchauflagen oder Verstöße gegen das LKW-Sonntagsfahrverbot. Hierfür werden „zukünftig“ nur mehr finanzielle Belastungen auf die Autofahrer zukommen, heißt es beim Automobilclub.
  • Erhielten deutsche Autofahrer bislang maximal sieben Punkte, ist das Punktemaximum für eine Strafe zukünftig bei drei Punkten – z.B. Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein besonders schwerer Verstoß wie die Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 60 km/h wird mit zwei Punkten geahntet.
  • Die aktuellen Punkte in Flensburg werden entsprechend umgerechnet. Dies kann bedeuten, dass man kurzzeitig aus der Verkehrssünderdatei rausfällt aber auch dass der Führerschein zukünftig früher weg ist, nämlich mit 8 Punkten (bisher: 18).
  • Bei 1-3 Punkten wird man vorgemerkt, bei 4-5 Punkten eine Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten ist der Führerschein abzugeben.