• Do. Sep 21st, 2023

Hamburg GEZ muss nicht doppelt bezahlt werden. Das erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Als Beispiel wird hier angeführt ein Freiberufler bzw. Selbständiger, der in seiner Wohnung einen Arbeitsplatz mit PC eingerichtet habe, um so seine Einkünfte zu erzielen.

Wenn Sie Fernseher und Radio bei der GEZ für Ihre Privatwohnung anmelden, beinhaltet die Gebühr die Nutzung eines so genannten neuartigen Rundfunkgerätes (z.B. Computer). Nicht so, wenn der PC gleichzeitig für eine selbständige Tätigkeit genutzt wird,erklärt die Verbraucherzentrale. Daher verlangte die GEZ bis dato von diesen Nutzern 5,76 Euro monatlich extra. Damit seien allerdings drei Verbraucher nicht einverstanden gewesen. Der Gang zum Gericht war hier erfolgreich. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier nun ein Urteil ausgesprochen, dass zu Gunsten der Verbraucher geht und auch diese PCs als Zweitgeräte einstuft.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 17.08 (BVerwG 6 C 15.10; BverwG 6 C 45.10; BVerwG C 20.11)  kann unter den angegebenen Gesetzen nachgelesen werden. Mehr dazu auchunter www.bverwg.de.

Ramona Schittenhelm

Ausbildung als Journalistin im Berchtesgadener Land. Lokal- und Online-Journalismus sind meine Leidenschaft. Meine journalistischen Wurzeln liegen im Sport- und Technik-Journalismus.

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