Erweiterung der Mindeststandards für Fremdwährungskredite durch die FMA

Aus Von Ramona Schittenhelm

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat eine Erweiterung der Mindeststandards für Fremdwährungskredite bekannt gegeben. Sie dürfen künftig nicht in Kombination mit einem Tilgungsträger angeboten werden. Unkenrufe werden laut, dass dies das Ende der Fremdwährungskredite bedeute, obwohl die Neuregelung nur für Privathaushalte gilt.

Endfällige Euro-Kredite dürfen nur noch in bestimmten Fällen gewährt werden. Etwa wenn der Kreditnehmer über ausreichendes Einkommen in der Fremdwährung verfügt oder zumindest über beste Bonität. So wird das Wechselkursrisiko minimiert.

Banken werden zudem stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen Konzepte entwickeln, um das aushaftende Volumen der Fremdwährungskredite zu minimieren. Außerdem muss eine permanente Risikoüberwachung erfolgen und den Kunden müssen Möglichkeit zur Reduzierung ihres Risikos aufgezeigt werden inkl. Alternativangeboten. Darüber hinaus sind die Banken gezwungen Richtlinien zu erarbeiten, die die Refinanzierung sicherstellen. Dies muss sowohl intern überwacht werden, als auch extern durch die Österreichische Nationalbank.

Die Mindeststandards im genauen Wortlaut finden Sie hier.