Betreuungsgeld ist genehmigt
Für Familienministerin Kristina Schröder war es ein langes Zittern. Am Ende konnte die Abgeordnete und Ministerin aber feststellen: es hat gereicht. Das Betreuungsgeld ist mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundestag genehmigt worden. Das bedeutet: ab August 2013 wird es das sog. Betreuungsgeld geben. Dies ist dann der Fall, wenn Eltern ihre unter drei Jahre alten Kinder nicht in eine Kinderkrippe geben, sondern diese daheim – z.B. selbst oder von den Großeltern – betreuen.
Am Anfang gibt es monatlich 100 Euro
Im Juni 2012 wurde das Thema bereits im Bundestag behandelt. Eine Entscheidung gab es damals jedoch nicht, da nicht genügend Abgeordnete anwesend waren. am 9.11. war es dann aber soweit. Kritiker befürchten zwar, dass das Betreuungsgeld von manchen Eltern als zusätzliches Einkommen gesehen würde und nicht den Kindern und deren optimaler Förderung zugeführt würden. Befürworter sprechen im Gegenzug aber davon, dass die familiäre Erziehung ein wichtiger Punkt sei. Die sozialen Kontakte zu anderen Kindern – die Krippenkinder im Gegenzug zu daheim betreuten Kindern hätten – seien darüber hinaus für Kinder wichtig. Es war ein Abwägen im Plenarsaal: am Ende stimmten die Politiker mehrheitlich zu, dass ab August 2013 monatlich 100 Euro gezahlt werden sollen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Kinder, die unter drei Jahre sind, bis dahin daheim betreut werden und keinen Krippenplatz benötigen würden. Dieser monatliche Betrag soll so nach und nach auf monatlich 150 Euro angehoben werden.
Kinderkrippe oder Daheim-Betreuung: Betreuungsgeld wirft Fragen auf
Ein Hintergrund ist, dass man in Deutschland sich gesetzlich verpflichtet hat, ausreichend Krippenplätze für Kinder unter drei Jahre zur Verfügung zu stellen. In den vergangenen Monaten und Jahren sind daher eine Reihe von Kinderkrippen entstanden. Gerade in Ballungsgebieten ist man von der notwendigen Platz-Quote aber noch weit entfernt.
Die Finanzierungen der Kinderkrippen erfolgte großteils durch Fördermittel von oben. D.h. die Kommunen, die in den meisten Fällen Träger der Einrichtungen sind, erhalten für die Errichtung der Krippen einen bestimmten prozentualen Anteil. Für die Erhaltung sowie die personelle Ausstattung sind letztlich aber die Gemeinden selbst verantwortlich, die dies über ihren jährlichen Haushalt abwickeln müssen. Ein Problem gerade im Zusammenhang mit der personellen Betreuung der Kinder ist, dass es teilweise – regional abhängig – zu wenige ausgebildete Erzieherinnen gibt. Dies führen Experten darauf zurück, dass die Verdienstmöglichkeiten einer gut ausgebildeten und erfahrenen Kinderpflegerin bzw. Kindererzieherin (selbt Kindergartenleitung) eher niedrig eingestuft wird.
Kommentare sind geschlossen.