Betrüger versprechen telefonisch Geldgewinn – Warnung

Aus Von Ramona Schittenhelm

Mit Anrufen, bei denen ein Geldgewinn versprochen wird, versuchen derzeit Betrüger angebliche Gebühren für die Gewinnauszahlung über einen digitalen Bezahldienst zu ergaunern.

Am Mittwoch, 31.08.2011, erhielt ein 51-jähriger Ingolstädter einen Anruf eines unbekannten Mannes, der behauptete der Ingolstädter habe 139.000 Euro gewonnen. Allerdings müsse er, um den Gewinn zu erhalten, zuvor Gebühren in Höhe von 1.400 Euro bezahlen. Der Betrag sollte über den digitalen Bezahldienst der Firma Ukash entrichtet werden.

Gutscheinkarten dieses Bezahldienstes können u. a. an Tankstellen erworben werden und enthalten einen Nummerncode, der zur Bezahlung im Internet genutzt werden kann.

Der angeblich „glückliche Gewinner“ sollte, so der Anrufer, sobald er im Besitz der Gutscheinkarten des Bezahldienstes sei, unter einer Hamburger Telefonnummer zurückrufen. Erst dann könnte angeblich die Geldübergabe per Geldtransport und durch einen Notar erfolgen. Der 51-Jährige fiel nicht auf diese Betrugsmasche herein und verständigte die Polizei.

Diese betrügerische Vorgehensweise ist seit August 2011 bayernweit verstärkt festzustellen. Allein im Bereich des Polizeipräsidium wurden drei weitere Fälle in den Landkreisen Eichstätt, Erding und Starnberg angezeigt. Es ist wohl auch davon auszugehen, dass der Polizei nicht alle derartigen Anrufe gemeldet wurden.

Eigentliches Ziel der Täter ist es, die Nummerncodes der Gutscheinkarten des Bezahldienstes übermittelt zu bekommen. Im Besitz des Nummerncodes, können die Täter frei über den damit verbundenen Geldbetrag verfügen.

Auch der Ingolstädter wurde bei dem Rückruf unter der Hamburger Telefonnummer dazu aufgefordert die Nummerncodes telefonisch zu übermitteln. Als er sich nicht darauf einließ, kam es schließlich sogar zum Anruf eines angeblichen Kriminalbeamten, der erfolglos die Weitergabe des Codes aus Beweissicherungsgründen forderte.

Die Kriminalpolizei warnt vor solchen telefonischen Gewinnversprechen und rät zur Vorsicht beim Umgang mit den Bezahlcodes.

– Reagieren Sie auf keinen Fall in der geforderten Weise auf diese telefonischen Gewinnversprechen, sondern verständigen Sie die Polizei.

– Übermitteln Sie keine Nummerncodes von digitalen Bezahlkarten an Unbekannte. Diese können nach Erhalt über den damit verbundenen Betrag verfügen.

– Auch eine auf dem Display ihres Telefons angezeigte Festnetznummer aus dem Inland, ist keine Gewähr dafür, dass diese Nummer tatsächlich existent ist bzw. den Betrügern zuzuordnen ist.