Bayern: Für Kindergarten-Besuch (Vorschule) werden Eltern seit September finanziell entlastet

Aus Von Ramona Schittenhelm

In Bayern werden Eltern von Vorschulkindern finanziell entlastet. Das Gesetz ist zwar noch nicht endgültig vom Landtag verabschiedet. Allerdings sind die Politiker parteiübergreifend für die Familien entlastende Maßnahme des Sozial- und Familienministeriums von Ministerin Christine Haderthauer.
Bayerns Gemeinden sind derzeit dabei, das mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz zur Förderung der Familie umzusetzen. Denn zukünftig erhalten die Eltern auf den monatlich zu zahlenden Kindergartenbeitrag einen Zuschuss von 50 Euro. D.h. beträgt der Kindergartenbeitrag eig. 58,00 Euro im Monat, zahlen die Eltern lediglich 8,00 Euro bzw. bekommen eine Rückerstattung. Dies hängt davon ab, wie die Gemeinden dies konzeptionell umsetzen. Unterschiede gibt es hier auch in der Auszahlung. Einige Gemeinden machen dies monatlich, andere streben an, es aus Aufwandsgründen Quartalsweise zu machen. Die Bayerische Staatsregierung hat auch bereits angefangen, für September an die Gemeinden die ersten Auszahlungen der Beiträge zu leisten – pro Vorschulkind und Monat.

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz selbst jedoch noch gar nicht verabschiedet. Schuld hieran war die sitzungsfreie Sommerpause. Allerdings gibt es parteiübergreifende Zustimmung zum Gesetz, so dass man in der Praxis bereits mit der Umsetzung beginnt. Denn, so die Zielsetzung, man wolle möglichst zeitnah agieren. Sobald man feststellt, dass ein Kind im darauf folgenden Jahr nicht in die Schule kommt, wird der Beitrag bis auf weiteres eingestellt.

Generell ist man in Bayern mit der Möglichkeit der Kinderbetreuung der ‚Kleinen‘ auf einem unterschiedlichen Niveau. Gerade in Großstädten wie München hinkt man den notwendigen Betreuungsplätzen deutlich hinterher, während die Gemeinden auf dem Land hier ihre Hausaufgaben gemacht zu haben scheinen. Denn dort findet man bereits – sehr häufig schon seit einem Jahr oder länger in Betrieb – Kinderkrippen und von der Anzahl her ausgebaute Kindergarten-Gruppen. Ein großes Manko hier ist, dass die Gemeinden oder kirchlichen Träger derzeit große Probleme haben, zur Betreuung der Kinder eine Erzieherin oder ausgebildete Fachkraft zu finden. Denn die sind derzeit auf dem Arbeitsmarkt faktisch kaum mehr verfügbar. In einer Marktgemeinde im Landkreis Pfaffenhofen / Ilm beispielsweise – etwa 10.000 Einwohner – musste man die Erzieherinnenstelle bereits mehrfach ausschreiben, bislang mit mässigen Rückläufen.

Was aber könnte getan werden, damit auch zukünftig Bewegungsspiele im Kindergarten unter pädagogischer Fachaufsicht durchgeführt werden können? – Klar ist, dass zum einen die Verdienstmöglichkeiten für Erzieher eher gering sind. Zum anderen ist es – wohl auch dem Verdienst geschuldet – vorwiegend eine Frauendomäne. Männliche Erzieher sind Mangelware.

Die meisten Kindergärten sind entweder unter kommunaler oder unter kirchlicher Trägerschaft. D.h. diese sind für die Finanzierung des Kindergartenhaushaltes verantwortlich. Mehrkosten z.B. im Personalsektor müssen hier eingerechnet und von der Allgemeinheit in der Stadt oder Gemeinde bzw. Kirchengemeinde getragen werden. Da die meisten Gemeinden mit den immer mehr auf die Kommunen abgewälzten Pflichtaufgaben beschäftigt sind, bleibt ihnen kein großer Spielraum für Personal-Zusatzkosten. Hier wäre also – die Kommunen entlastend – eine grundsätzliche Regelung sinnvoll, die sich einerseits auf die Ausbildungswege und andererseits auf die finanzielle Situation bezieht.

Wie die Situation in der eigenen Gemeinde oder Region aussieht, kann man in der Regel im örtlichen Rathaus bzw. Pfarrbüro erfragen. Informationen erhält man aber auch in sog. Bürgerversammlungen, auf denen die Punkte ausführlich erörtert werden. Wie es mit dem individuellen pädagogischen Konzept am ausgewählten Kindergarten aussieht, kann man im
Elternabend erfahren.