Badeverbot für den Maurer See in Neustadt a. d. Donau

Aus Von Ramona Schittenhelm

Die Gesundheitsabteilung überprüft turnusmäßig die Qualität der natürlichen Badegewässer. In diesem Zusammenhang muss ein Badeverbot für den Maurer See in Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ausgesprochen werden.   Der Maurer See ist als EU-Badegewässer ausgewiesen und wird daher im Vollzug der Bayerischen Badegewässerverordnung routinemäßig in vier-wöchentlichem Abstand während der Badesaison beprobt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass die festgesetzten Grenzwerte überschritten werden. Daher hat das Landratsamt Kelheim am 24.06.2011 mit folgender Anordnung das Baden im Maurer See, Neustadt a. d. Donau, verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fällig.